AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jochen Hagelkamp e.K (HRA 58879 B) / UPPERORANGE für die Buchung von Illustratoren, Fotografen, 3D- und sonstigen Künstlern

(Im Folgenden “UO” oder “UPPERORANGE”):

UPPERORANGE betreut und vertritt Illustratoren, Fotografen, 3D- und andere Künstler, (im Folgenden „Künstler“) zum Zwecke der Vermittlung der Leistungen dieser Künstler an Kunden. Insbesondere schließt UO für die von ihr vertretenen Künstler in deren Namen Verträge mit Kunden, die die Buchung der Leistungen eines Künstlers für ein bestimmtes Projekt bzw. eine bestimmte Produktion zum Gegenstand haben. Für diese Tätigkeit von UO, diese Verträge und die aufgrund solcher Verträge zwischen dem Kunden und einem Künstler begründeten Rechtsverhältnisse gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“).

1. Geltung dieser AGB

1.1 Der Künstler erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem der Buchung zugrunde liegenden Angebot von UO und den vereinbarungsgemäß im Zuge der Vertragsdurchführung, insbesondere im Rahmen von „Pre-Production Meetings“ („PPMs“), ggf. getroffenen Detailabsprachen. Sofern in einem Angebot von UO Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen die Bestimmungen in dem Angebot im Zweifelsfall insoweit den betreffenden Regelung dieser AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sollen schriftlich abgefasst werden.

1.2 Handelt der Kunde bei Buchung des Künstlers als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Personen öffentlichen Rechts, gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Buchungen von Künstler durch den Kunden über UO, selbst wenn sich UO oder der Künstler hierauf nicht erneut ausdrücklich berufen und diese AGB nicht nochmals ausdrücklich in das durch die Buchung begründete Vertragsverhältnis einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für solche weiteren Buchungen bzw. Aufträge, die dem Künstler – unmittelbar oder über UO - vom Kunden im Rahmen einer bereits begründeten Geschäftsverbindung (fern-)mündlich, schriftlich, per Telefax, elektronisch oder per E-Mail erteilt werden, sowie für Änderungswünsche des Kunden bezüglich einer bereits vorgenommenen Buchung und für eine Erweiterung oder Verlängerung vorgenommener Buchungen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen dem Künstler und dem Kunden einbezogen, wenn dies ausdrücklich von UO oder dem Künstler schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.

Im Übrigen sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden für den Künstler und für UO unverbindlich, auch wenn der Künstler oder UO ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen oder der Kunde erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.

2. Vertragsschluss, Änderungen und Nachträge, Bevollmächtigung von UPPERORANGE

2.1 Mit der Buchung der von UO angebotenen Leistungen des Künstler nimmt der Kunde das von UO unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem in dem Angebot bestimmten Inhalt und zu den dort bestimmten Konditionen an. Weicht die Buchung im Hinblick auf die dort bestimmten Leistungsinhalte, Konditionen und/oder den Leistungsumfang von den diesbezüglichen Bestimmungen in dem Angebot von UO ab, so setzt die wirksame Vereinbarung solcher abweichender Bestimmungen voraus, dass diese von UO schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt werden. Dies gilt insbesondere auch für (fern-)mündlich getroffene Abreden bezüglich des Buchungsinhalts, der Vertragsdurchführung und/oder des Leistungsumfangs.

2.2 Dem Kunden obliegt es, bei Anforderung eines Angebots für Leistungen eines Künstler unaufgefordert konkrete Angaben zu dem Inhalt sowie zu den Umständen der Produktion (Ort, Zeit, gegebenenfalls besondere Witterungsverhältnisse, Anforderungen, Belastungen, Gefahren und dergleichen) zu machen, für die Leistungen eines Künstlers angefragt werden. Soweit der Kunde bis zum Abschluss eines Vertrages keine diesbezüglichen Angaben macht und weder UO noch der Künstler, dessen Leistungen der Kunde bucht, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abweichenden Kenntnisse haben, ist davon auszugehen, dass weder der Inhalt noch die Umstände der betreffende Produktion mit außergewöhnlichen Belastungen oder Gefahren für den Künstler verbunden sind.

2.3 UO ist von dem Künstler bevollmächtigt, für diesen sämtliche vertragserheblichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie dem Künstler aufgrund einer Buchung entstehende Zahlungsforderungen im eigenen Namen in Rechnung zu stellen und einzuziehen.

3. Vertragsdurchführung, Leistungsinhalt

3.1 Die vom Künstler zu erbringende Leistung bestimmt sich nach dem der betreffenden Buchung des Kunden zugrundeliegenden Angebot von UO. Die Art und Weise der Leistungserbringung durch den Künstler bestimmt sich darüber hinaus nach vereinbarungsgemäß im Zuge der Vertragsdurchführung, insbesondere im Rahmen von PPMs, gegebenenfalls getroffenen Detailabsprachen.

Soweit diesbezüglich keine für den Künstler verbindlichen detaillierten Bestimmungen getroffen wurden, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Künstlers, die zur Erbringung der beauftragten Leistungen sowie zur Erreichung des vom Kunden mit der Auftragserteilung erkennbar verfolgten Zwecks geeignete Art und Weise der Leistungserbringung zu wählen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Künstler unter maßgeblicher Berücksichtigung diesbezüglicher, in den zugrunde liegenden Vertrag einbezogener Vorgaben des Kunden sowie für den Künstler erkennbarer berechtigter, insbesondere wirtschaftlicher Interessen des Kunden in gestalterischer und ästhetischer Hinsicht frei.

Der Künstler schuldet nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs aufseiten des Kunden infolge der Nutzung der Leistungsergebnisse einschließlich der diesbezüglich eingeräumten Rechte.

3.2 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von dem Künstler zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Seuchen, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikations- und Datennetze und dergleichen), ist der Künstler für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von seiner Leistungspflicht befreit. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für den Künstler darstellen, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. UO wird sich in solchen Fällen der Verhinderung des gebuchten Künstler aufgrund höherer Gewalt um einen Ersatz zu den vereinbarten Konditionen bemühen und dem Kunden, sollte ein solcher gefunden werden, zur Buchung anbieten.

3.6 Dem Künstler steht es – unbeschadet seiner Haupt- und Nebenleistungspflichten aufgrund des Vertrages mit dem Kunden – frei, seine Leistungen auch Dritten gegenüber anzubieten und zu erbringen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde und der Dritte in Wettbewerb zueinander stehen sollten.

4. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Künstler durch seine Mitwirkung bei der Erbringung der von dem Künstler vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen, sofern und soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Vertrags förderlich und angemessen ist. Der Kunde stellt dem Künstler insbesondere alle für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (bspw. sämtliche erforderlichen Gerätschaften und Ausstattungen, Zeiten, Anschriften, Reise-, Kontakt- sowie Zugangsdaten und dergleichen) rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung.

4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für den Künstler während der Leistungserbringung eine angemessen Versicherung besteht, die für die Kosten und sonstigen Nachteile eintritt, die infolge von Erkrankungen, Verletzungen und/oder Unfällen des Künstler im Rahmen und im Zusammenhang mit der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung entstehen.

4.3 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung durch den Künstler ebenso wie die Nutzung der Leistungsergebnisse durch den Kunden oder durch Dritte mit Zustimmung des Kunden keine rechtlich geschützten Interessen und Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits- und Hausrechte sowie gewerbliche Schutzrechte) verletzt und auch aus keinem anderen Grund rechtswidrig ist.

Sollte der Künstler und/oder UO infolge der vertragsgemäßen Leistungserbringung und/oder infolge der Nutzung der Ergebnisse der Leistungen des Künstler durch den Kunden oder durch Dritte mit Zustimmung des Kunden wegen der Verletzung solcher Rechte und Vorschriften in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Künstler und UO insoweit von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen sämtliche daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten einschließlich erforderlicher Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Gebühren an Verwertungsgesellschaften und sonstige gesetzliche Abgaben und Gebühren zu entrichten, die infolge der Buchung des Künstlers und infolge der Nutzung der Leistungsergebnisse durch den Kunden oder hierzu von ihm ermächtigte Dritte etwaig anfallen. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Beiträge und Gebühren von der vereinbarten Vergütung des Künstler in Abzug zu bringen oder insofern anderweitigen Ausgleich von dem Künstler zu fordern. Die Verantwortlichkeit des Künstler für die ordnungsgemäße Versteuerung der ihm in Form seiner Vergütung zufließenden Einnahmen bleibt hiervon unberührt.

5. Ablieferung, Abnahme, Gewährleistung

5.1 Abnahmefähige Leistungen des Künstler, die frei von wesentlichen Mängeln sind, gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde deren Abnahme nicht innerhalb von einer (1) Woche seit ihrer Ablieferung erklärt hat.

Im Falle wesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Wesentliche Mängel sind regelmäßig nur solche erheblichen Abweichungen der Leistungsergebnisse von deren vereinbarten Eigenschaften, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Leistungsergebnisse für den Kunde führt.

Bei nicht wesentlichen Mängeln hat der Kunde die betreffenden Leistungen unter Vorbehalt seiner Rechte wegen solcher Mängel abzunehmen.

Behält sich der Kunde bei Abnahme keine Rechte wegen eines Mangels der abgenommenen Leistung vor, obwohl er zum Zeitpunkt der Abnahme Kenntnis von dem Mangel hat, stehen ihm insoweit Gewährleistungsrechte nicht zu.

5.2 Der Kunde hat die Leistungsergebnisse des Künstlers nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung des betreffenden Leistungsergebnisses schriftlich (per E-Mail genügt) gegenüber dem Künstler oder UO anzuzeigen. Mängel, die erst bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, sind schriftlich binnen einer (1) Woche nach Ablieferung des betreffenden Leistungsergebnisses zu rügen. Mängel, die auch im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber dem Künstler oder UO schriftlich angezeigt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel zu enthalten, die dem Künstler jedenfalls eine Beseitigung der Mängel und damit insbesondere eine Nachbesserung der Leistungsergebnisse zu einer vertragsgemäßen Leistung ermöglicht.

Durch verspätete Mängelanzeigen geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Künstler hatte bei Ablieferung der Leistung Kenntnis von dem betreffenden Mangel. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist jeweils ihr rechtzeitiger Zugang bei dem Künstler oder UO.

5.3 Mängelbeseitigungsansprüche stehen dem Kunden nicht zu bei einer nur unerheblichen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit sowie bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der abgelieferten Leistungsergebnisse. Gleiches gilt für Mängel, die auf von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Inhalten oder auf Beiträgen Dritter beruhen.

5.4 Soweit eine Leistung des Künstler nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird der Künstler die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen.

Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder aufwändig oder dem Künstler oder dem Kunden aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde berechtigt, die bezüglich der betreffenden Leistung vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern oder vom Auftrag zurückzutreten und nach Maßgabe der unter Ziffer 9 dieser AGB getroffenen Regelungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.

Zum Zeitpunkt eines Rücktritts des Kunden bereits entstandene aufwandsbezogene Zahlungsansprüche des Künstler (z.B. Reise- und Transportkosten) sowie Vergütungsansprüche des Künstler wegen bereits erbrachter Leistungen bleiben bestehen.

5.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren spätestens innerhalb eines Jahres ab Abnahme der betreffenden (Teil-)Leistung. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn der DoP grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Ablieferung Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

6.1 Sofern und soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bestimmt sich die Vergütung des Künstler nach dem für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand auf Grundlage von Tagessätzen. Dem Künstler steht mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall ein Anspruch auf Vergütung sämtlicher vom Kunden gebuchter Arbeitstage des Künstler zu, auch wenn der Kunde bei der Buchung „Reservetage“ für notwendige Produktionsunterbrechungen oder eintretende Produktionsverzögerungen einbezogen hat; insofern steht dem Künstler also auch eine Vergütung für Bereitschaftszeiten zu.

6.2 Ist ein Vergütungsbetrag nicht ausdrücklich als Tagessatz bestimmt oder unter Bezugnahme auf einen solchen vereinbart, so ist erforderlichenfalls – insbesondere zur Berechnung der Vergütung des Künstler für Buchungserweiterungen, Produktionsverzögerungen und –ausfälle - ein regulärer Tagessatz für die betreffende Buchung auf Grundlage der bei Vertragsschluss bestimmten Vergütung im Verhältnis zu des dort vorausgesetzten Leistungszeitraums zu definieren, wobei ein regulärer Arbeitstag zehn (10) Stunden einschließlich einer oder mehrerer Pausen von insgesamt einer Stunden umfasst.

(BSP.: ist bei Vertragsschluss eine Vergütung des Künstler in Höhe von 3.000,00 EUR bestimmt, wobei der Leistungszeitraum einen Tag umfassen soll, ist der reguläre Tagessatz des Künstler für einen Arbeitstag im Zweifel mit 3.000,00 EUR zu definieren; ist bei Vertragsschluss eine Vergütung des Künstler in Höhe von 6.000,00 EUR bestimmt, wobei der Leistungszeitraum drei Tage umfassen soll, ist der reguläre Tagessatz des Künstler für einen Arbeitstag im Zweifel mit 2.000,00 EUR zu definieren)

6.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere erforderliche Vor- und/oder Nachbereitungen der Produktion durch den Künstler, nicht berufsüblich ist. Ebenso gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeit, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.4 Grundsätzlich ist dem Künstler jegliche Buchungserweiterung auf Veranlassung des Kunden, insbesondere in Form der Änderung, Neuplanung, Umstrukturierung und Erweiterung einer erteilten Buchung, nach Maßgabe des Tagessatzes gesondert vom Kunden zu vergüten, der der betreffenden Buchung zugrunde zu legen ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine von dem Kunden veranlasste Buchungserweiterung weder mit Mehraufwand für den Künstler noch mit einer Erweiterung der Leistungsergebnisse verbunden ist, die im Zuge der Durchführung der Buchung an den Kunden abzuliefern sind.

6.5 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind tatsächliche und angemessene Aufwendungen, die zum Zwecke der zur Ausführung der Buchung durch den Künstler anfallen, (insbesondere Reise-, Transport- und Verpflegungskosten etc.) von dem Kunden zu tragen und daher weder von der vereinbarten Vergütung des Künstler umfasst noch mit dieser verrechenbar. Verauslagt der Künstler solche Kosten, sind ihm diese von dem Kunden gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten.

6.6 Sofern und soweit von UO nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.7 Die dem Künstler zustehende Vergütung ist jeweils nach Abnahme des entsprechenden Leistungsergebnisses und diesbezüglicher Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Künstler ist auch berechtigt, nach dieser Maßgabe vom Kunden Abschlagszahlungen in Abhängigkeit vom Stand der Leistungserbringung zu verlangen.

6.8 Der Kunde kommt jeweils in Verzug, wenn und soweit ein geschuldeter und in Rechnung gestellter Vergütungsbetrag nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (2 Wochen) seit ordentlicher Rechnungsstellung auf dem ihm mitgeteilten Konto von UO gutgeschrieben ist.

Gerät der Kunde länger als fünf (5) Werktage mit einer Zahlung in Verzug, ist der Künstler berechtigt, eine etwaige weitere Vertragsdurchführung einzustellen und sämtliche Leistungen und Leistungsergebnisse zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Künstler einschließlich etwaiger infolge des Verzugs entstandener Verzugsschäden und -zinsen vollständig ausgeglichen wurden.

7. Stornierung einer Buchung, Ausfallvergütung

7.1 Kündigt der Kunde eine verbindliche Buchung, ohne dass ein ihn hierzu berechtigender Grund vorliegt („Stornierung“), steht dem Künstler eine Ausfallvergütung nach folgender Maßgabe zu:

Zwischen 28 und 14 Tagen vor vereinbartem Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung;

Zwischen 13 und 6 Tagen vor vereinbartem Leistungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung;

Ab 5 Tagen vor vereinbartem Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.

Maßgeblich für den Zeitpunkt einer Stornierung ist der Zugang der diesbezüglichen Erklärung des Kunden bei dem Künstler oder UO. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Künstler infolge der Stornierung keine oder lediglich erheblich geringere Nachteile entstanden sind, als durch die vorstehenden Beträge ausgeglichen werden sollen.

7.2 „Verschiebungen“ einer Produktion, für die Leistungen des Künstler vom Kunden verbindlich gebucht wurden, auf einen anderen Zeitraum, stellen eine Stornierung der ursprünglichen Buchung und neuerliche Buchungsanfrage für den Zeitraum dar, auf den die Produktion verschoben wurde.

7.3 Die Rechte des Künstler wie auch des Kunden, sich in den gesetzlichen vorgesehenen Fällen nach Maßgabe der dann anwendbaren gesetzlichen Regelungen von einem Vertrag zu lösen, bleiben von Vorstehendem unberührt, ebenso, wie solche Ansprüche, die dem Künstler im Falle einer Stornierung gegebenenfalls daneben und/oder darüber hinaus zustehen.

8. Haftung

Der Künstler und UO haften aus Vertrag und Delikt

a. für Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

b. für Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei regelmäßig die einfache Höhe des jeweiligen Buchungswerts (d.i. die Summe der für die betreffende Buchung vereinbarten Vergütung des Künstler) angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, insbesondere haften der Künstler und UO insoweit nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Künstlers und von UO. Weder der Künstler noch UO haften für das Verhalten ihres Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden oder eine vom Kunde mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.

09. Nennung, Eigenwerbung, Belegexemplare

09.1 Sofern und soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Künstler im Zusammenhang mit jeder Veröffentlichung eines von ihm erstellten Leistungsergebnisses durch den Kunden oder durch hierzu von dem Kunden ermächtigte Dritte an branchenüblicher Stelle und in branchenüblichem Umfang jeweils mit dem von ihm hierfür vorgegebenen Namen als diesbezügliche/r Künstler, Fotograf, Illustrator etc. zu benennen, es sei denn, eine Nennung der an der betreffenden Produktion Beteiligten, die urheberrechtlich geschützte Beiträge zu dieser geleistet haben, ist im Hinblick auf die konkrete Verwertungsform weder branchenüblich noch dem Kunden zumutbar.

Eine Verletzung seines Rechts auf Nennung berechtigt den Künstler zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe.

9.2 Der Künstler ist berechtigt, zum Zwecke der Bewerbung seiner Leistungen in Werbemitteln und anderen Medien auf die zu dem Kunden bestehende Geschäftsbeziehung und in deren Rahmen erteilte Buchungen sowie – nach deren Veröffentlichung durch den Kunden bzw. hierzu von ihm ermächtigte Dritte - auf die im Zuge dessen hergestellten Leistungsergebnisse Bezug zu nehmen und zu diesem Zweck den Namen, die Marke, das Logo und sonstige zur Kennzeichnung des Kunden verwendete Zeichen des Kunden in angemessenem und verhältnismäßigem Umfang zu verwenden. Zudem ist der Künstler berechtigt, den Kunden in diesem Umfang als Referenz auf seiner Website und in sonstigem Referenzmaterial anzuführen.

9.3 Von physisch vervielfältigten und veröffentlichten Produktionsergebnissen, die unter Nutzung der Leistungsergebnisse des Künstlers hergestellt wurden, sind dem Künstler jeweils mindestens fünf (5) Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden und verbreiten darf.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Alleiniger Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstler und/oder der UPPERORANGE GmbH auf der einen und dem Kunden auf der anderen Seite entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz der UPPERORANGE GmbH.

11.2 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstler und/oder UO auf der einen und dem Kunden auf der anderen Seite sowie etwaige im Zusammenhang mit dieser entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Berlin, July 2020